Offizielle Dokumente der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH für den WERTGRUND WohnSelect D
Verkaufsprospekt
PRIIPs KID (Basisinformationsblatt)
Sie können sich hier unser PRIIPs KID (Basisinformationsblatt) downloaden.
Sie können sich hier die Anlage zum PRIIPs KID downloaden.
Sie können sich hier die Performance-Szenarien downloaden
Performance-Szenarien zum 31.05.2025
Performance-Szenarien zum 30.04.2025
Performance-Szenarien zum 31.03.2025
Performance-Szenarien zum 28.02.2025
Performance-Szenarien zum 31.01.2025
Performance-Szenarien zum 31.12.2024
Performance-Szenarien zum 30.11.2024
Performance-Szenarien zum 31.10.2024
Performance-Szenarien zum 30.09.2024
Performance-Szenarien zum 31.08.2024
Performance-Szenarien zum 31.07.2024
Performance-Szenarien zum 30.06.2024
Performance-Szenarien zum 31.05.2024
Performance-Szenarien zum 30.04.2024
Performance-Szenarien zum 31.03.2024
Performance-Szenarien zum 29.02.2024
Performance-Szenarien zum 31.01.2024
Performance-Szenarien zum 31.12.2023
Performance-Szenarien zum 30.11.2023
Performance-Szenarien zum 31.10.2023
Performance-Szenarien zum 30.09.2023
Performance-Szenarien zum 31.08.2023
Performance-Szenarien zum 31.07.2023
Performance-Szenarien zum 30.06.2023
Performance-Szenarien zum 31.05.2023
Performance-Szenarien zum 28.04.2023
Performance-Szenarien zum 31.03.2023
Performance-Szenarien zum 28.02.2023
Performance-Szenarien zum 31.01.2023
PRIIPs KID Archiv
Factsheet (Fondsdaten und -gebühren) / Monatsbericht
Jahres- und Halbjahresberichte
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2024 downloaden
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2024 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2023 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2023 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2022 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2022 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2021 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2021 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2020 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2020 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2019 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2019 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2018 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2018 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2017 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2017 downloaden
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2016 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2016 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2015 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2015 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2014 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2014 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2013 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2013 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2012 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2012 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2011 downloaden.
Sie können sich hier unseren Jahresbericht 2011 downloaden.
Sie können sich hier unseren Halbjahresbericht 2010 downloaden.
Steuerliche Daten zur Ausschüttung
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2024 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2023 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2022 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2021 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2020 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2019 downloaden
Sie können sich hier die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen zur Thesaurierung am 31. Dezember 2017 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise zur Zwischenausschüttung 2017 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2017 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2016 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise (Zwischenausschüttung) 2015 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2015 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2014 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2013 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2012 downloaden
Sie können sich hier die Steuerlichen Hinweise 2011 downloaden
Beschwerdemanagement und Anlegerrechte
1. Bearbeitung von Beschwerden bei der WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH („WohnSelect KVG“)
Die WohnSelect KVG hat wirksame Verfahren zur angemessenen und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet (Beschwerdemanagement). Unter die insoweit erfassten Beschwerden fallen alle Hinweise auf potenzielle Fehler der WohnSelect KVG, die von Anlegern geäußert werden.
Mit ihrem Beschwerdemanagement erfüllt die WohnSelect KVG zum einen rechtliche Anforderungen, zum anderen ist aktives Beschwerdemanagement ein wichtiges Anliegen der WohnSelect KVG zur Erfüllung von Unternehmensinteressen wie Steigerung der Anlegerbindung und Kundenzufriedenheit sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Abläufe.
Einreichung von Beschwerden
Die WohnSelect KVG bietet ihren Anlegern die Möglichkeit, Beschwerden online, per Post oder telefonisch an die Gesellschaft zu übermitteln:
Unsere Mitarbeiter sind montags bis freitags zwischen 9.00 und 17.00 Uhr für Sie da:
Telefon +49 89 23 888 31 21
Telefax +49 89 23 888 31 98
Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail an wohnselect-compliance@hansainvest.de schreiben.
Wenn Sie eine etwaige Beschwerde schriftlich einreichen möchten, senden Sie diese bitte an:
WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
c/o HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Abteilung Compliance
Kapstadtring 8
22297 Hamburg
Bearbeitung von Beschwerden
Der Inhalt der einzelnen Beschwerde entscheidet über die Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung dieser innerhalb der WohnSelect KVG. Je nach Beschwerde wird auch mit externen Rechtsanwälten zusammengearbeitet.
Bei telefonisch eingehenden Beschwerden ist es das Ziel, diese im ersten Telefongespräch für den Anleger zufriedenstellend zu bearbeiten. Wenn die Beschwerde nicht im ersten Telefongespräch endgültig bearbeitet werden konnte, findet ein umgehender Rückruf statt.
Bei schriftlich eingehenden Beschwerden wird dem Beschwerdeführer in angemessener Frist der Eingang der Beschwerde bestätigt und die weitere fallabschließende Bearbeitung der Beschwerde veranlasst.
Jede Beschwerde sowie die zu ihrer Abhilfe getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert.
Beschwerden können bei der WohnSelect KVG generell kostenfrei eingelegt werden.
2. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Die WohnSelect KVG hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Gesellschaft nimmt an dem Verfahren dieser Schlichtungsstelle teil.
Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für Investmentfonds lauten:
Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: +49 30 64490460
Telefax: +49 30 644904629
E-Mail: info@ombudsstelleinvestmentfonds.de
www.ombudsstelleinvestmentfonds.de
Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Immobilien Sondervermögen „WERTGRUND WohnSelect D“ zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die OnlineStreitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: hansainfo@hansainvest.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich Verbraucher auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Schiedsverfahren unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten:
Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 23881907 oder 1906
Telefax: +49 69 23881919
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
3. Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume
Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich zu widerrufen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift des Antrags auf Vertragsschluss oder der Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass (i) entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder (ii) es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d. h. er den Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Briefe, Telefonanrufe, EMails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht.
4. Ordentlicher Rechtsweg
Anleger können zur Durchsetzung ihrer Rechte auch den ordentlichen Rechtsweg bestreiten.
5. Kollektive Rechtsdurchsetzung
Neben möglichen Individualklagen und den zuvor genannten Möglichkeiten der individuellen Streitbeilegung besteht in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Beteiligung an kollektiven Rechtsschutzverfahren.
Verbraucher können ggf. an einer Musterfeststellungsklage gemäß § 606 ZPO teilnehmen. Musterfeststellungsklagen können nur von bestimmten Einrichtungen (z.B. Verbraucherverbände) erhoben werden und sind nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig (u.a. müssen mind. 50 Verbraucher ihre Ansprüche zur Eintragung in das Klageregister angemeldet haben).
Bestimmte Ansprüche, z.B. Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen, können ggfs. im Rahmen eines Kapitalanleger-Musterverfahrens geltend gemacht werden.
Bezüglich der Voraussetzungen der Teilnahme an solchen Verfahren sollte vorher rechtlicher Rat eingeholt werden.
Order-Annahmeschluss
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft trägt dem Grundsatz der Anlegergleichbehandlung Rechnung, indem sie sicherstellt, dass sich kein Anleger durch den Kauf oder Verkauf von Anteilen zu bereits bekannten Anteilwerten Vorteile verschaffen kann. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat daher einen Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem Aufträge für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen bei der Verwahrstelle vorliegen müssen (Order-Annahmeschluss).
Order-Annahmeschluss für den WERTGRUND WohnSelect D: 12:00 Uhr, Ortszeit München.
Werden der Erwerb oder die Veräußerung von Anteilen unter Einschaltung anderer Kreditinstitute oder durch die Vermittlung von sonstigen Dritten getätigt, können andere Order-Annahmeschlusszeiten gelten.
Vergütungspolitik / Auftragsausführung
Interessenkonflikt Richtlinie
Sie können sich hier Informationen zur Interessenkonfliktpolicy downloaden.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Unternehmensebene (KVG)
Informationen nach Art. 3 der Offenlegungsverordnung Stand April 2024
Informationen nach Artikel 5 SFDR (Offenlegungsverordnung) Stand April 2024
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Informationen nach Artikel 4 SFDR (Offenlegungsverordnung) Stand April 2024
PAI („Principal Adverse Impacts“) Reporting 2023
PAI („Principal Adverse Impacts“) Reporting 2024
PAI („Principal Adverse Impacts“) Reporting 2025
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen Produktebene (Fonds)
BVI Wohlverhaltensregeln
Die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Kapitalverwaltungsgesellschaften hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt. Kapitalverwaltungsgesellschaften wollen durch Verlässlichkeit, Integrität und Transparenz das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit ausbauen und deren gestiegene Informationsbedürfnisse erfüllen. Wir, die WohnSelect Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, halten die Wohlverhaltensregeln des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (Stand: 1. Juli 2019) ein. Diese sind unter https://www.bvi.de/ueber-die-branche/wohlverhaltensregeln/ abrufbar.
Aktuelle Nachrichten finden Sie hier:
Bleiben Sie informiert: Unsere Pressemitteilungen geben einen umfassenden Überblick über unsere laufenden Aktivitäten auf dem Wohnungsmarkt. … MEHR
Bleiben Sie im Bild: Als erfahrener Immobiliendienstleister mit langjähriger Expertise sind wir regelmäßig in den Medien vertreten. … MEHR